EIn Sportverein kann einen Fan für Strafzahlungen haftbar machen, wenn diese durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Stadion  gefordert werden.Allerdings muss die Täterschaft klar nachgewiesen sein. (Landgericht Karlsruhe vom 29.05.2012,  Aktz. 8 O 78/12).