Der Bundesrat stimmt der Reform der Hauptuntersuchung zu. Ab 1. Juli 2012 werden teile der HU über die elektronische Fahrzeugschnittstelle erfolgen. Künftig ist zusätzlich zur HU eine weitere Ergänzungsuntersuchung Pflicht, wenn man den Termin der HU um mehr als 2 Monate verstreichen lässt.